AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Lassche Advocaten ist eine Gesellschaft bestehend aus (Kanzlei-) Gesellschaften mit beschränkter Haftung. Die Gesellschaften mit beschränkter Haftung erfüllen die entsprechenden Anforderungen der niederländischen Anwaltskammer (Nederlandse Orde van Advocaten). Eine Liste der Gesellschafter wird auf Nachfrage zugesandt.
  2. Alle Aufträge von Mandanten betrachtet Lassche Advocaten als ausschließlich an Lassche Advocaten erteilte Aufträge, auch wenn beabsichtigt wird, dass ein Auftrag von einer bestimmten Person ausgeführt werden soll. In diesem Zusammenhang finden die Artikel 7:404 und 407 Absatz 2 Burgerlijk Wetboek keinerlei Anwendung.
  3. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, werden die Tätigkeiten in Rechnung gestellt nach dem Zeitaufwand, multipliziert mit dem für den jeweiligen Auftrag geltenden Grundtarif pro Stunde und einem Faktor. Bei der Errechnung des Faktors wird die Erfahrung und die Spezialisierung desjenigen berücksichtigt, welcher den Auftrag tatsächlich ausführt, mit dem finanziellen Streitwert und dem Maß an Dringlichkeit, welcher für diesen Auftrag gilt. Das Honorar erhöht sich um 6 % Verwaltungskosten und um die verauslagten Kosten (für Dritte). Der Grundtarif pro Stunde wird - gemessen an der Inflationsrate - jährlich zum 1. Januar erhöht.
  4. Lassche Advocaten hat eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen, welche den Anforderungen der niederländischen Anwaltskammer entspricht. Die Haftung für Schaden infolge eines Fehlers wird auf denjenigen Betrag begrenzt, über welchen die abgeschlossene Berufshaftpflichtversicherung haftet, erhöht um den Betrag des Eigenanteils der betreffenden Versicherung.
  5. Falls ein Fehler gemacht wird, der zur Haftung führt, ohne dass (vollständige) Deckung einer Berufshaftpflichtversicherung besteht, wird die Haftung begrenzt auf einen Betrag, welcher der doppelten Menge des in Rechnung gestellten Honorars entspricht für denjenigen Auftrag, aus dem sich die Haftung ergibt, höchstens jedoch bis zu einem Betrag zu 50.000,- Euro.
  6. Die Beauftragung des Mandanten von Lassche Advocaten beinhaltet auch die Befugnis im Namen des Mandanten Vereinbarungen mit Hilfspersonen zu treffen, wie Gerichtsvollzieher, Prozessbevollmächtigten, Kurieren usw. Lassche Advocaten haftet nicht für die Versäumnisse dieser Dritten.
  7. Alle Personen, die bei der Ausführung eines Vertrages eingeschaltet wurden, können sich auf diese allgemeinen Geschäftsbedingungen berufen, inklusive früherer Mitarbeiter einschließlich derer eventuellen Erben, falls sie haftbar gemacht werden, nachdem sie die Kanzlei von Lassche Advocaten verlassen haben.
  8. Der Mandant ermächtigt Lassche Advocaten bei der Erteilung eines (Inkasso-)Auftrages ausdrücklich und unwiderruflich, um zur Verrechnung zu schreiten der - bei der Stiftung zur Verwaltung der Drittgelder (Stichting Beheer Derdengelden Lassche Advocaten) zugunsten des Mandanten, bzw. dessen mit ihm verbundenen Gesellschaften/ Rechtspersonen verfügbaren - Salden und der - zu Lasten des Mandanten und /oder mit ihm verbundenen Gesellschaften/ Rechtspersonen fälligen -Rechnungen. Falls der Mandant oder dessen mit ihm verbundenen Gesellschaften/ Rechtspersonen die Fälligkeit, bzw. die Höhe der Rechnung bestreiten, sind Lassche Advocaten und die Stiftung berechtigt zur Verrechnung der unbestrittenen Beträge der betreffenden Rechnung(en) und sind Lassche Advocaten und die Stiftung zudem berechtigt Auszahlung von Beträgen über den bestrittenen Teil der Rechnung(en) auszustellen.
  9. Das Rechtsverhältnis von Lassche Advocaten zu ihren Mandanten wird bestimmt von der niederländischen Gesetzgebung, welche in allen Bereichen anwendbar ist. Gerichtsstand sind die Niederlande, weshalb nur das jeweilig zuständige Gericht in den Niederlanden befugt ist Rechtsstreitigkeiten zu behandeln.
  10. Der niederländische Text dieser allgemeinen Geschäftsbedinungen ist - im Gegensatz zu den jeweiligen Übersetzungen - in jeder Hinsicht bindend.

Diese allg. Geschäftsbedingungen können Sie hier downloaden.