Allgemeine GeschÀftsbedingungen von Lassche Advocaten
Lassche Advocaten ist eine Gesellschaft bestehend aus (Kanzlei-) Gesellschaften mit beschrĂ€nkter Haftung. Die Gesellschaften mit beschrĂ€nkter Haftung erfĂŒllen die entsprechenden Anforderungen der niederlĂ€ndischen Anwaltskammer (Nederlandse Orde van Advocaten). Eine Liste der Gesellschafter wird auf Nachfrage zugesandt.
Alle AuftrĂ€ge von Mandanten betrachtet Lassche Advocaten als ausschlieĂlich an Lassche Advocaten erteilte AuftrĂ€ge, auch wenn es in der Absicht liegt, dass ein Auftrag von einer bestimmten Person ausgefĂŒhrt werden soll. Die Anwendung der Artikel 7:404 und 7:407 Absatz 2 Burgerlijk Wetboek wird ausgeschlossen.
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, werden die TĂ€tigkeiten nach dem Zeitaufwand berechnet, multipliziert mit dem fĂŒr den jeweiligen Auftrag geltenden Stundenhonorar und mit einem bestimmten Faktor. Bei der Errechnung des Faktors werden die Erfahrung und die Spezialisierung des Anwalts, der den Auftrag tatsĂ€chlich ausfĂŒhrt, der Streitwert und die Dringlichkeit, die fĂŒr diesen Auftrag gilt, berĂŒcksichtigt. Die TĂ€tigkeiten werden in Zeiteinheiten zu je 6 Minuten erfasst und abgerechnet. ZusĂ€tzlich zu dem Honorar werden 6 % Verwaltungskosten und verauslagten Kosten (fĂŒr Dritte), sowie MwSt., fĂ€llig. Lassche Advocaten hat das Recht das Stundenhonorar jĂ€hrlich zum 1. Januar an die von ihr neu festgesetzten Stundenhonorare anzupassen. Lassche Advocaten hat jederzeit das Recht Vorschusszahlungen von dem Mandanten zu fordern. Ein entrichteter Vorschuss wird mit der Endabrechnung abgegolten.
Die Zahlung der Rechnungen von Lassche Advocaten muss innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum erfolgen. Wenn diese Frist ĂŒberschritten wird, befindet sich der Mandant von Rechts wegen in Verzug und schuldet Verzugszinsen, die den gesetzlich geltenden (Handels-) Zinsen entsprechen. Falls Lassche Advocaten EintreibungsmaĂnahmen gegen den sĂ€umigen Mandanten ergreifen muss, gehen die Kosten dieser Eintreibung - mit einem Mindestsatz von 10% der offenstehenden Rechnung â auf Rechnung des Mandanten. Der Mandant ist nicht zur Aussetzung oder Verrechnung der Zahlung berechtigt.
Lassche Advocaten hat eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen, die den Anforderungen der niederlĂ€ndischen Anwaltskammer entspricht. Die Haftung fĂŒr Schaden infolge eines Fehlers wird auf denjenigen Betrag begrenzt, fĂŒr den die abgeschlossene Berufshaftpflichtversicherung haftet, zuzĂŒglich des Eigenanteils der betreffenden Versicherung.
Falls ein Fehler gemacht wird, der zur Haftung fĂŒhrt, ohne dass (vollstĂ€ndige) Deckung einer Berufshaftpflichtversicherung besteht, wird die Haftung begrenzt auf einen Betrag, welcher der doppelten Menge des in Rechnung gestellten Honorars entspricht fĂŒr denjenigen Auftrag, aus dem sich die Haftung ergibt, höchstens jedoch bis zu einem Betrag zu 50.000,- Euro. Die HaftungsbeschrĂ€nkungen gelten ebenfalls fĂŒr den Fall, wenn Lassche Advocaten fĂŒr Fehler von Dritten, die Lassche Advocaten eingeschaltet hat, haftet oder fĂŒr fehlerhaftes Funktionieren der von Lassche Advocaten bei der DurchfĂŒhrung des Vertrags verwendeten Apparatur, Software, Dateien, Register oder anderen Sachen, ohne Ausnahme. Lassche Advocaten wird von dem Mandanten ermĂ€chtigt eventuelle HaftungsbeschrĂ€nkungen von Dritten im Namen des Mandanten zu akzeptieren.
Die Beauftragung des Mandanten von Lassche Advocaten beinhaltet auch die Befugnis im Namen des Mandanten Vereinbarungen mit Hilfspersonen zu treffen, wie Gerichtsvollzieher, Dolmetscher/Ăbersetzer, SachverstĂ€ndige, Kuriere usw. Lassche Advocaten haftet nicht fĂŒr die VersĂ€umnisse dieser Dritten.
Der Mandant stellt Lassche Advocaten von allen AnsprĂŒchen Dritter frei, ebenfalls von Kosten fĂŒr Rechtsbeistand, einschlieĂlich jener, die auf irgendeine Weise mit den fĂŒr den Mandanten verrichteten TĂ€tigkeiten zusammenhĂ€ngen.
Alle Personen, die bei der AusfĂŒhrung eines Vertrages eingeschaltet werden, können sich auf diese allgemeinen GeschĂ€ftsbedingungen berufen, inklusive frĂŒherer Mitarbeiter, einschlieĂlich ihrer eventuellen Erben, falls sie haftbar gemacht werden, nachdem sie aus der Kanzlei von Lassche Advocaten ausgeschieden sind.
Wenn der Mandant Lassche Advocaten einen Auftrag erteilt, ermĂ€chtigt er damit zugleich ausdrĂŒcklich und unwiderruflich die Stiftung Drittgelder Lassche Advocaten (Stichting Derdengelden Lassche Advocaten) mit den bei ihr â der Stiftung Drittgelder Lassche Advocaten - zugunsten des Mandanten, bzw. der mit ihm verbundenen Gesellschaften/ Rechtspersonen verfĂŒgbaren Salden, bzw. empfangenen Drittgeldern, zu Lasten des Mandanten - und /oder mit ihm verbundenen Gesellschaften/ Rechtspersonen - fĂ€llige Rechnungen von Lassche Advocaten zu begleichen. Falls der Mandant oder seine mit ihm verbundenen Gesellschaften/ Rechtspersonen die FĂ€lligkeit, bzw. die Höhe der Rechnung bestreiten, sind Lassche Advocaten und die Stiftung berechtigt zur Verrechnung der unbestrittenen BetrĂ€ge der betreffenden Rechnung(en) und sind Lassche Advocaten und die Stiftung zudem berechtigt die Zahlung von BetrĂ€gen ĂŒber den bestrittenen Teil der Rechnung(en) auszustellen.
Das RechtsverhĂ€ltnis von Lassche Advocaten zu ihren Mandanten unterliegt der niederlĂ€ndischen Gesetzgebung. Gerichtsstand fĂŒr jegliche Streitigkeiten ist ausschlieĂlich Almelo (NL). Lassche Advocaten hat das Recht auch die Befugnis eines - fĂŒr den Sitz des Mandanten zustĂ€ndiges - Gerichts rechtlich anzuerkennen.
Der niederlĂ€ndische Text dieser allgemeinen GeschĂ€ftsbedingungen ist bindend und erhĂ€lt immer den Vorzug gegenĂŒber den jeweiligen Ăbersetzungen. Lassche Advocaten hat jederzeit das Recht diese allgemeinen GeschĂ€ftsbedingungen zu Ă€ndern. Die aktuellste Version der allgemeinen GeschĂ€ftsbedingungen findet sich auf der Webseite von Lassche Advocaten (www.lassche.nl).

