Handelsrecht in den Niederlanden
Im Handelsrecht spielt der betriebsrechtliche Teil des Zivilrechts eine zentrale Rolle. Darunter fällt sowohl das klassische Handelsrecht, als auch das Unternehmensrecht.
Was kann Lassche Advocaten für Sie tun?
Handelsrechtliche Sachen decken ein sehr breites Spektrum ab. Unsere Beratung erstreckt sich u.a. auf:
- Handels- und Gesellschaftsrecht hinsichtlich seiner Bedeutung für den gesamten Geschäftsbereich jedes Unternehmens
- Wahl der Unternehmensform hinsichtlich Haftung, Steuer, Kapitalbeschaffung, Arbeitsrecht, Organisation und Rentabilität
- Kapitalgesellschaftsrecht, Rechte, Pflichten und Haftung des Geschäftsführers
- Aktienrecht, Vorstand, Hauptversammlung, Aufsichtsrat
- Insolvenzberatung, Gläubigerschutz, Unternehmenssicherung
Desweiteren gibt es in den Niederlanden im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes ein attraktives Steuerrechtssystem und bieten sich die Niederlande als Standort für multinationale Unternehmen für eine holländische IP Holding an.
Welche Rechtsformen gibt es in den Niederlanden?
Der Unternehmer hat grundsätzlich die Wahl zwischen der Gründung einer Personen- und einer Kapitalgesellschaft.
Zu den Personengesellschaften zählen:- die Maatschap (GbR)
- die Vennootschap onder Firma/V.O.F. (OHG)
- die Commanditaire Vennootschap/C.V. (KG)
- die besloten Vennootschap/BV (GmbH)
- die naamloze Vennootschap/NV (AG)
Die BV ist juristisch gesehen flexibler als die NV, weshalb sie am häufigsten genutzt wird.
Ansonsten ist es auch möglich, als deutsches Unternehmen am niederländischen Markt aufzutreten. Es ist möglich in den Niederlanden ausländische Rechtsformen in das Handelsregister eintragen zu lassen, weshalb die Gründung einer Tochtergesellschaft nach niederländischem Recht nicht unbedingt zwingend ist. Nachteil hierbei ist jedoch, dass eine deutsche GmbH oder AG niederländischen Kunden momentan noch weniger vertraut ist, als eine niederländische BV oder NV.
Von steuerrechtlicher Seite aus gesehen, besteht der bedeutendste Unterschied zwischen einer Kapital- und einer Personengesellschaft darin, dass die Personengesellschaft kein eigenes Steuersubjekt darstellt und somit die beteiligten Gesellschafter mit ihren Einkünften (Gewinnanteile an der Gesellschaft) direkt der Einkommen- oder Körperschaftsteuer unterliegen. Bestimmte CV's unterliegen jedoch selbstständig der Besteuerung als Körperschaft.
Die Kapitalgesellschaften sind als juristische Personen selbstständig rechtsfähig. Ihr Einkommen unterliegt der Körperschaftsteuer.
Wie gründet man eine Gesellschaft in den Niederlanden?
Zur Zeit ist die BV die gebräuchlichste Rechtsform bei mittelständischen Unternehmen.
Der Gründungsweg stellt sich - zusammengefasst - folgendermaßen dar. Erster Schritt ist Einholung der Zustimmung des niederländischen Justizministeriums zur Gründung der BV. Diese kann z.B. bei Vorstrafen der Gesellschafter vorenthalten werden.
Sobald die Zustimmung erteilt wurde, stellt der Notar den Gesellschaftsvertrag und die Gründungsurkunde aus. Bei der Gründung muss mindestens ein Betrag von €18.000 als Stammkapital eingezahlt werden. Die Einzahlung kann in Geld oder in Geldeswert stattfinden. Letzteres zum Beispiel in Form eines eingebrachten Unternehmens.
Bei Einzahlung der Anteile in Geld muss dem Notar eine Bestätigung der Bank vorliegen, dass sich das Geld auf einem Konto der BV befindet. Bei Einzahlung in Geldeswert ist anhand einer Erklärung eines Wirtschaftsprüfers nachzuweisen, dass das eingebrachte Vermögen mindestens dem Stammkapital der BV entspricht (Sachgründungsbericht).
Die Gründung der Gesellschaft wird mit Unterzeichnung der Gründungsurkunde, im Beisein eines Notars, vollzogen.
Die BV muss daraufhin in das Handelsregister eingetragen und beim Finanzamt angemeldet werden.
Die Steuerpflicht einer BV als eigenständige juristische Person beginnt mit der notariellen Beurkundung der Gründungsurkunde.
Sollte die BV bereits vor dem oben genannten Zeitpunkt aktiv tätig werden, so ist sie bereits als BV in Gründung in das Handelsregister einzutragen. Der Gewinn, den die BV in der Vorgründungsphase erzielt, unterliegt zusammen mit dem Ergebnis des ersten Wirtschaftsjahres der - eingetragenen - BV der Körperschaftsteuer.
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