Arbeitsrecht in den Niederlanden


Befristete Beschäftigung

Befristete Verträge können bis zu einer Dauer von 36 Monaten geschlossen werden. Verträge können ohne Angabe von Gründen zeitlich befristet sein oder an gewisse Bedingungen geknüpft werden, z. B. an ein bestimmtes Projekt oder an eine Krankheitsvertretung. Wichtig ist dabei immer, dass das Ablaufdatum des Vertrags objektiv bestimmbar ist, also beispielweise nicht vom Verhalten des Arbeitnehmers abhängig gemacht wird. Bei begründeten Befristungen, z. B. für die Dauer eines Projekts, kann unmittelbar im Anschluss an die 36 Monate eine einmalige Verlängerung um höchstens drei Monate erfolgen.

Beendigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses

Der Unterschied von befristeten Verträgen zu unbefristeten Verträgen besteht im wesentlichen darin, dass sie zu einem bestimmten Zeitpunkt enden, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Dieses gilt jedoch ausdrücklich für den festgelegten Zeitpunkt. Eine vorzeitige Beendigung ist nur möglich, wenn diese ausdrücklich vereinbart wurde. Es gelten in diesem Fall jedoch auch alle Vorschriften eines unbefristeten Arbeitsvertrags, d. h. der Arbeitgeber benötigt für die Kündigung eine Entlassungsbewilligung.

Wird widerspruchslos nach dem Ende der Befristung weitergearbeitet, gilt ein neuer befristeter Vertrag in gleicher Länge wie der vorige - jedoch maximal ein Jahr -als stillschweigend vereinbart. Auch die Beendigung dieses Vertrages bedarf keiner Kündigung.

Kettenregelung

Es dürfen höchstens drei Verträge in Aufeinanderfolge geschlossen werden, zwischen denen nicht mehr als drei Monate Pause liegen. Bei Abschluss eines vierten Vertrags gilt dieser automatisch stillschweigend als unbefristet. Dasselbe gilt, wenn die Gesamtdauer der Verträge - einschließlich Pausen von maximal drei Monaten - 36 Monate oder mehr beträgt.

Arbeitnehmerüberlassung

Leiharbeitnehmer haben im Wesentlichen die gleichen Rechte wie alle anderen Arbeitnehmer.

Die ersten 26 Wochen der Leiharbeit

Sonderbestimmungen gelten nur für kurze Leiharbeitsverhältnisse bis zu 26 Wochen. In diesem Zeitraum gibt es keine Beschränkungen für sogenannte Kettenverträge, wie sie ansonsten für befristete Arbeitsverhältnisse vorgesehen sind. Bis zu 26 Wochen können beliebig viele Verträge abgeschlossen werden, die beispielsweise immer an den Auftrag eines Entleihers gekoppelt sind.

Zwischen den einzelnen Verträgen können Zeiträume von bis zu unter einem Jahr liegen. Im Anschluss an die ersten 26 Wochen gelten - je nach Vertrag - die Bestimmungen für befristete oder unbefristete Arbeitsverhältnisse.

Tarifvertrag für Leiharbeitnehmer

Von der 26-Wochen-Regelung kann per Tarifvertrag abgewichen werden. Der ABU-Tarifvertrag, der für über 90 % der Leiharbeitnehmer gilt, dehnt diesen Zeitraum auf 52 Wochen aus. Im Gegenzug konnte für die Beschäftigten der Branche ab einer Beschäftigungsdauer von 26 Wochen ein Qualifizierungsanspruch sowie das Recht auf den Aufbau einer betrieblichen Altersvorsorge durchgesetzt werden.

Wollen Sie mehr wissen?

Die hier vermeldeten Angaben dienen lediglich als ganz allgemeine Informationen und ersetzen selbstverständlich nicht die spezifische, juristische Beratung unserer Rechtsanwälte

Selbstverständlich können Sie uns jederzeit anrufen. Wir beantworten Ihnen gerne Ihre Fragen. Alle Mitarbeiter sprechen fließend Deutsch und Korrespondenz auf Deutsch ist für uns schon seit Jahren eine Selbstverständlichkeit.